Vollverweigerer
Vollverweigerung des Kriegsdienstes
Wer jeglichen Wehr- und Ersatzdienst ablehnt, wird als Vollverweigerer / Totalverweigerer bezeichnet.
Die Vollverweigerung des Kriegsdienstes als Gewissensentscheidung ist grundgesetzlich nicht geschützt, denn das Grundgesetz regelt die gesetzliche Wehrpflicht, Zwang- und Strafandrohung für radikale Kriegsdienstverweigerer. Daher wird es schwierig, wenn jemand das staatliche Angebot, anstelle Grundwehrdienst die Kriegsdienstverweigerung mit Ersatzdienst nicht annehmen will.
Wer z.B. bei der Musterung unentschuldigt nicht erscheint, riskiert Bußgelder und eine polizeiliche Zwangsvorführung.
Wer die Einberufung ohne Entschuldigungsgründe nicht befolgt, macht sich strafbar. Er wird in der Regel nochmals zum Dienstantritt aufgefordert. Folgt er der Aufforderung nicht, greifen Zwangsmaßnahmen.
Daher sollte jeder Vollverweigerer / Totalverweigerer rechtzeitig überlegen, was seine Bestrafung für sich, seine Umgebung, Familie, Freundin etc. bedeuten kann, nämlich eventuelle, monatelange Trennung bis hin zur Diskriminierung, Verlust der Arbeitsstelle mit verbundenen Zeitverlusten und hohen Kosten.
Neben den Maßnahmen veranlasst durch die Bundeswehr. droht die Mitteilung an die zuständige Staatsanwaltschaft mit der Folge bis hin zur Anklage vor dem zuständigen Amtsgericht. Nach dem Wehrstrafgesetz droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
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